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   BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80   

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BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80 (https://dejure.org/1980,9955)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80 (https://dejure.org/1980,9955)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1980 - BReg. 1 Z 54/80 (https://dejure.org/1980,9955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2422 (Ls.)
  • BayObLGZ 1980, 202
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    Solche Entscheidungen können nach § 19 Abs. 1 FGG mit der unbefristeten Beschwerde angefochten werden (BayObLGZ 1980, 202/203 m.Nachw.).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß das Vormundschaftsgericht seine vorläufige Anordnung wegen besonderer Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit ohne vorherige persönliche Anhörung des Vaters getroffen hat, obwohl in den Fällen der §§ 1666, 1666 a BGB die persönliche (mündliche) Anhörung der Eltern zwingend vorgeschrieben ist (§ 50 a Abs. 1 Satz 3 FGG; BayObLGZ 1980, 202/204 f. m.Nachw.).

    In der Sache selbst ist das Beschwerdegericht zunächst ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß das Vormundschaftsgericht in Sorgerechtssachen eine vorläufige Anordnung treffen kann, wenn zum Schütze des Kindes ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1976, 324/327; 1980, 202/203 f. und 215/217; OLG Hamm OLGZ 1972, 382/383; Staudinger RdNrn. 357 f., MünchKomm RdNr. 36, Palandt Anm. 7, je zu § 1666 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG RdNr. 25, § 12 FGG RdNr. 67; Jansen § 19 FGG RdNr. 28).

    Dies gilt grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1976, 324/327 f.; 1980, 202/204).

    Der Beschluß des Vormundschaftsgericht vom 29.10.1980 über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ( § 1631 Abs. 1 BGB ) als eines Teils der Personensorge für die Kinder Holger und Anja und über die Bestellung eines Pflegers ( § 1909 Abs. 1 Satz 1 , § 1915 Abs. 1 , § 1791 b Abs. 2 BGB ) war mit der Bekanntmachung an den Vater bzw. das Kreisjugendamt Aschaffenburg wirksam geworden (§ 16 Abs. 1 FGG) Die Kinder waren bei den Großeltern untergebracht, bei denen sie nach dem Willen des Pflegers verbleiben sollten, so daß für das weitere Verfahren des Beschwerdegerichts keine Eilbedürftigkeit in dem Maße wie etwa für das Vormundschaftsgericht mehr bestand (BayObLGZ 1980, 202/206 und 215/221).

  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

    Weil Sorgerechtsentscheidungen in besonderem Maße in die persönlichen Beziehungen eingreifen können, soll der Richter dadurch in die Lage versetzt werden, einen persönlichen Eindruck von dem Anzuhörenden zu gewinnen (Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 2; BayObLGZ 1980, 202/205 und 215/218; vgl. Jansen § 12 FGG RdNr. 61).

    Vom Zweck und der Bedeutung der persönlichen Anhörung her gesehen (vgl. BayObLGZ 1980, 202/204 f.) genügte die Anhörung der Beteiligten durch den Vormundschaftsrichter den vorbezeichneten Erfordernissen nicht.

  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung;

    Dies ist für die Entscheidungsfindung deshalb von wesentlicher Bedeutung, weil Entscheidungen in Sorgerechtsangelegenheiten regelmäßig in besonderem Maße in die persönlichen Verhältnisse und Beziehungen eingreifen (BayObLGZ 1980, 202/204 m.w.Nachw.).

    Zur Tatsachenermittlung war jedenfalls zunächst die Mutter anzuhören; denn § 50 a FGG dient in erster Linie der Sachaufklärung (BayObLGZ 1980, 202/204; Senatsbeschluß vom 29.11.1985 - BReg. 1 Z 79/85).

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Ein solcher Grund, etwa Eilbedürftigkeit (BayObLGZ 1980, 202/205; Gernhuber § 49 VIII 12), hat hier nicht vorgelegen.

    Die gebotene persönliche Anhörung des Kindes H... wird unter dem Gesichtspunkt des Zwecks und der Bedeutung dieser Maßnahme (vgl. hierzu auch: BayObLGZ 1980, 202/205 und 215/218 f. in Verfahren nach § 1666 BGB ) durchzuführen sein.

  • BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98

    Rechte und Pflichten des Vormunds

    Vielmehr genügt die Glaubhaftmachung (BayObLGZ 1954, 120/122; 1961, 262/265; 1980, 202/204).
  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

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  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Im Verfahren der vorläufigen Anordnung muß das Beschwerdegericht diese Anhörung selbst durchführen, wenn sie, wie hier, in erster Instanz vor dem Vormundschaftsgericht unterblieben ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Anhörung entfallen kann (§ 50a Abs. 3 Satz 1 FGG ), nicht gegeben sind (BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341 und 1995, 500/501; vgl. auch BayObLGZ 1980, 202/206 und 215/220).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

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  • BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung;

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  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Dies setzt allerdings voraus, daß ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, welches ein Abwarten bis zur Beendigung der notwendigen Ermittlungen nicht gestattet und eine sofortige Maßnahme zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr erfordert (BayObLGZ 1980, 202/203 f; Jansen FGG § 19 Rn. 28 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88

    Entziehung; Personensorge; Vorläufige Anordnung; Gefahr; Kindeswohl; Bedürfnis

  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 3 W 185/97

    Vergütung des Nachlasspflegers; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 110/81

    Zuständigkeit für vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen bei Wohnort der Kinder in

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